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   BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B   

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https://dejure.org/2022,43147
BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B (https://dejure.org/2022,43147)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B (https://dejure.org/2022,43147)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - B 12 KR 14/22 B (https://dejure.org/2022,43147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Eine Besorgnis der Befangenheit oder der Vorfestlegung im Hinblick auf die Entscheidung ist hierdurch regelmäßig nicht begründet (BVerfG Beschluss vom 1.3.2016 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 142, 18 RdNr 20 mwN - Richterablehnung (Müller) im NPD-Verbotsverfahren) .
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Ob dies der Fall ist, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfG stattgebender Kammerbeschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 - juris RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Das setzt aber voraus, dass der abgelehnte Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl BVerwG Beschluss vom 7.3.2017 - 6 B 53/16 - juris RdNr 20) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    In der Beschwerdebegründung muss eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht formuliert werden ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
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